Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz stärkt die Rechte von Beschäftigten und macht es für Unternehmen unerlässlich, Missstände frühzeitig zu erkennen und Hinweisgeber zuverlässig zu schützen.
Wichtig: Bereits Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine Hinweisgeberschutzstelle einzurichten.
Ich unterstütze Sie dabei, interne Meldesysteme rechtskonform zu implementieren, Hinweisgeber effektiv vor Repressalien zu schützen und alle gesetzlichen Meldepflichten einzuhalten.
Darüber hinaus biete ich praxisnahe Compliance-Beratung und gezielte Schulungen für Hinweisgeber an.
Als erfahrene Rechtsanwältin kann ich selbst die Rolle der externen Hinweisgeberschutzstelle übernehmen und Ihr Unternehmen so rechtlich sicher und professionell begleiten.
Meine Leistungen zum Hinweisgeberschutzgesetz
- Interne Meldesysteme
- Schutz vor Repressalien
- Beratung zu Meldepflichten
- Compliance-Beratung
- Schulungen für Hinweisgeber
- Externe Hinweisgeberschutzstelle