Rechtstipps

Rechtstipps zum Arbeitsrecht

Aktuelle Beiträge der Fachanwaltskanzlei Bektas zu Arbeitsverträgen, Urlaub, Kündigung, Abmahnung, Betriebsübergang und Betriebsverfassungsrecht.

Arbeitsrecht

Abmahnung im Arbeitsrecht: Drei Elemente entscheiden über die Wirksamkeit

Viele Arbeitgeber sehen die Abmahnung nur als Vorstufe zur Kündigung. Doch gerade ungenaue Abmahnungen können spätere Kündigungen gefährden.

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Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz: Namensliste stärkt Arbeitgeber

Bei betriebsbedingten Kündigungen in der Insolvenz gelten Besonderheiten. Ein Interessenausgleich mit Namensliste kann die Position des Arbeitgebers deutlich stärken.

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Arbeitsrecht

Betriebsübergang und Tarifvertrag: Was gilt nach § 613a BGB?

Bei einem Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Bei Tarifverträgen kommt es entscheidend auf die Tarifbindung an.

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Arbeitsrecht

Kündigung sicher zustellen: Warum Einschreiben riskant sein können

Wer einem Arbeitnehmer kündigt, muss den Zugang der schriftlichen Kündigung beweisen. Gerade bei Einschreiben lauern erhebliche Risiken.

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Arbeitsrecht

Betriebsrat auch bei ausländischem Hauptbetrieb möglich - BAG stärkt Mitbestimmungsrechte

Ein in Deutschland gelegener Betriebsteil kann auch dann betriebsratsfähig sein, wenn sich der Hauptbetrieb des Unternehmens im Ausland befindet.

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Arbeitsrecht

BAG beendet jahrelange Unsicherheit: Fehler bei der Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen weiterhin unwirksam

Mit zwei Urteilen vom 1. April 2026 hat das Bundesarbeitsgericht eine der umstrittensten Fragen des Kündigungsschutzrechts entschieden.

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Arbeitsrecht

Urlaub bei Langzeiterkrankung: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Urlaubsansprüche sorgen regelmäßig für Streit - insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt sind.

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Arbeitsrecht

Bußgelder nach dem Nachweisgesetz: Arbeitsverträge aus der Schublade haben ausgedient

Viele Arbeitgeber verwenden seit Jahren dieselben Arbeitsvertragsmuster. Was gestern noch rechtssicher erschien, kann heute bereits ein Bußgeldrisiko darstellen.

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