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Arbeitsrecht

Kündigung sicher zustellen: Warum Einschreiben riskant sein können

Wer einem Arbeitnehmer kündigt, muss beweisen können, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer in Schriftform zugegangen ist. Gerade bei der Zustellung lauern erhebliche Risiken.

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ein Einschreiben hierfür ausreicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Eine vermeintlich sichere Versandart kann im Streitfall zum Problem werden.

Das normale Einschreiben kann zum Problem werden

Viele Arbeitgeber versenden Kündigungen per Einschreiben. Wird der Arbeitnehmer nicht angetroffen, hinterlässt der Zusteller lediglich eine Benachrichtigung. Der Brief kann anschließend bei der Post abgeholt werden.

Genau darin liegt das Problem: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, das Einschreiben abzuholen. Holt er es nicht ab, geht die Kündigung grundsätzlich nicht zu. Das Risiko trägt allein der Arbeitgeber.

Eine vermeintlich sichere Versandart kann daher dazu führen, dass die Kündigung mangels Zugang unwirksam ist.

Auch das Einwurf-Einschreiben ist nicht risikolos

Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert die Post zwar den Einwurf in den Briefkasten. Der Zustellnachweis belegt jedoch zunächst nur, dass ein Briefumschlag eingeworfen wurde.

Bestreitet der Arbeitnehmer später, die Kündigung erhalten zu haben, muss der Arbeitgeber zusätzlich beweisen, dass sich in dem Umschlag tatsächlich die unterschriebene Kündigung im Original befand.

Der Zugang der Kündigung ist damit nicht automatisch bewiesen.

Die sicherste Lösung: Zustellung durch einen Boten

In der arbeitsrechtlichen Praxis gilt die Zustellung durch einen Boten regelmäßig als der sicherste Weg.

Der Bote nimmt Kenntnis vom Inhalt des Schreibens, kuvertiert die Kündigung und dokumentiert anschließend den Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers unter Angabe von Datum und Uhrzeit.

Dadurch kann der Arbeitgeber im Streitfall sowohl den Inhalt des Schreibens als auch den Zugang der Kündigung nachweisen.

Praxistipp für Arbeitgeber

Fehler bei der Zustellung einer Kündigung können teuer werden. Deshalb sollte die Frage des Zugangs nicht dem Zufall überlassen werden.

Meine Kanzlei bietet die rechtssichere Zustellung von Kündigungen an. Hierfür arbeite ich mit einem erfahrenen Zustellexperten zusammen, der den Zustellvorgang sorgfältig dokumentiert. So entsteht eine belastbare Grundlage für den Nachweis des Zugangs im Streitfall.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und rechtssicheren Zustellung Ihrer Kündigungen.

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Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte im Arbeitsrecht persönlich und lösungsorientiert.

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